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KI-Transparenz

Wie KI-Funktionen in LexA eingesetzt werden

Stand:

Auf einen Blick

  • KI-Funktionen laufen über Microsoft Azure OpenAI Service in der Region Germany West Central (siehe Unterauftragsverarbeiter).
  • Für die KI-Verarbeitung gilt das Microsoft-Amendment zu § 203 StGB; Mandantendaten fließen nicht direkt an OpenAI.
  • Vom Kunden verarbeitete Inhalte werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
  • KI-Ausgaben sind in der Oberfläche gekennzeichnet (Art. 50 VO (EU) 2024/1689) und ersetzen keine anwaltliche Prüfung.
  • Die Aktenrecherche antwortet auf Grundlage der Dokumente der jeweiligen Akte und nennt die Fundstellen.

1. Zweck dieses Dokuments

Dieses Dokument erläutert in allgemeiner Form, wie KI-gestützte Funktionen in LexA eingesetzt werden können. Es dient der Transparenz gegenüber Kunden und Nutzern und ergänzt die vertraglichen Unterlagen.

2. Grundsätze des KI-Einsatzes

LexA kann KI-gestützte Funktionen zur Unterstützung des Kanzleibetriebs bereitstellen. Diese Funktionen dienen der Strukturierung, Voranalyse und Aufbereitung von Inhalten sowie der Unterstützung von Recherche- und Arbeitsprozessen. KI-Funktionen in LexA sind als Assistenzfunktionen ausgestaltet. Sie ersetzen keine eigenständige anwaltliche, fachliche oder berufsrechtliche Prüfung. Soweit erforderlich und angemessen, können KI-bezogene Inhalte oder Interaktionen innerhalb des Nutzungskontexts als solche kenntlich gemacht werden.

3. Typische KI-gestützte Funktionen

Je nach gebuchtem Leistungsumfang können KI-Funktionen insbesondere eingesetzt werden für: • Vorstrukturierung eingehender Inhalte • Extraktion von Informationen aus Dokumenten • Erstellung von Zusammenfassungen • Unterstützung bei Such-, Recherche- und Frage-Antwort-Funktionen über kundenseitig bereitgestellte Inhalte • inhaltliche Aufbereitung von Dokumenten oder Aktenbeständen im jeweiligen Nutzungskontext Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach Produktstand, gebuchtem Paket und technischer Verfügbarkeit.

4. Grenzen von KI-Ausgaben

KI-Ausgaben können trotz sorgfältiger Systemgestaltung unvollständig, ungenau, missverständlich oder fehlerhaft sein. Insbesondere gilt: • KI-Ausgaben stellen keine rechtsverbindliche Bewertung dar • KI-Ausgaben ersetzen keine menschliche Plausibilitäts- und Qualitätskontrolle • KI-Ausgaben können von Qualität, Umfang und Struktur der bereitgestellten Inhalte abhängen • Ergebnisse können je nach Sachverhalt, Kontext und Eingabe variieren

5. Verantwortung des Kunden

Der Kunde bleibt für die Prüfung und verantwortliche Verwendung sämtlicher KI-Ausgaben allein zuständig. Dies gilt insbesondere für: • die fachliche und rechtliche Prüfung vor externer Nutzung • die Entscheidung, ob und in welchem Umfang KI-Ausgaben übernommen, angepasst oder verworfen werden • die Einhaltung gesetzlicher, berufsrechtlicher und interner Vorgaben

6. Datenverarbeitung im Zusammenhang mit KI-Funktionen

Soweit KI-Funktionen genutzt werden, werden die hierfür erforderlichen Inhalte im Rahmen der vertraglichen und datenschutzrechtlichen Vereinbarungen verarbeitet. Wir verwenden vom Kunden im Rahmen der Plattform verarbeitete Inhalte nicht zum Training eigener KI-Modelle. Soweit für einzelne KI-Funktionen Dienste Dritter eingesetzt werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der hierfür vorgesehenen vertraglichen und datenschutzrechtlichen Einbindungen. Ergänzende Informationen hierzu ergeben sich aus den Vertragsunterlagen und der Unterauftragsverarbeiterliste.

7. Weiterführende Unterlagen

Ergänzende Informationen ergeben sich insbesondere aus: