Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der SDN IT-Services GmbH für die Nutzung der Lexa-Plattform
Version 1.0
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der SDN IT-Services GmbH, Monetweg 8, 60438 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 85609 („SDN" oder „Anbieter"), und ihren Kunden über die Nutzung der Lexa-Plattform („Lexa" oder „Plattform"). (2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB erfolgt nicht. (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SDN stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) SDN stellt dem Kunden Lexa als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. (2) Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot, Bestellformular, Leistungsblatt oder Tarif in der bei Vertragsschluss maßgeblichen Fassung. (3) Lexa ist eine Unterstützungssoftware für den Kanzleibetrieb. Die Plattform kann insbesondere Funktionen zur Akten- und Dokumentenverwaltung, Kommunikation, Kollaboration sowie KI-gestützte Unterstützungsfunktionen enthalten. (4) SDN schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keinen bestimmten Bearbeitungsstand eines Mandats und keine Ersetzung anwaltlicher oder sonstiger beruflicher Prüfung. (5) Soweit SDN kostenlose Test-, Beta- oder Preview-Funktionen bereitstellt, können diese eingeschränkt verfügbar sein und jederzeit angepasst oder eingestellt werden, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
§ 3 KI-gestützte Funktionen
(1) Soweit Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs, kann Lexa KI-gestützte Funktionen einsetzen oder integrieren. (2) KI-gestützte Ausgaben dienen ausschließlich als Unterstützung. Sie stellen weder Rechtsrat noch verbindliche Tatsachenfeststellungen oder eigenständige Entscheidungen dar. (3) Der Kunde bleibt für die fachliche, rechtliche und berufsrechtliche Prüfung sämtlicher Eingaben, Ergebnisse, Texte, Vorschläge, Extraktionen, Zusammenfassungen und sonstigen Ausgaben allein verantwortlich. (4) SDN verwendet die vom Kunden im Rahmen der Plattform verarbeiteten Inhalte nicht zum Training eigener KI-Modelle. (5) Soweit SDN für einzelne KI-Funktionen Dienste Dritter einsetzt, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der vertraglichen und datenschutzrechtlichen Vereinbarungen. Die eingesetzten Drittanbieter sind nach ihren jeweiligen Vertragsbedingungen grundsätzlich nicht berechtigt, Kundeninhalte für das Training eigener oder fremder Modelle zu verwenden, soweit in den Vertragsunterlagen oder der Subprozessorliste nichts Abweichendes ausgewiesen ist. (6) KI-generierte oder synthetisch erzeugte Inhalte können innerhalb der Benutzeroberfläche oder im jeweiligen Nutzungskontext entsprechend gekennzeichnet werden.
§ 4 Vertragsschluss, Nutzerkonto und Zugänge
(1) Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme, durch Unterzeichnung eines Angebots, durch Annahme einer Bestellung oder durch Freischaltung der gebuchten Leistungen zustande. (2) Der Kunde benennt mindestens einen administrativen Ansprechpartner. (3) Zugangsdaten sind vom Kunden geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, unbefugte Zugriffe, den Verdacht einer Kompromittierung von Zugangsdaten oder sonstige sicherheitsrelevante Vorfälle im eigenen Verantwortungsbereich unverzüglich an SDN zu melden. (5) SDN ist berechtigt, Zugänge vorübergehend zu sperren, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung oder eine erhebliche Gefährdung der Systemsicherheit vorliegen. SDN wird die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde nutzt die Plattform ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze, der berufsrechtlichen Vorgaben und der vertraglichen Vereinbarungen. (2) Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die von ihm in die Plattform eingestellten Inhalte und dafür, dass für die jeweilige Verarbeitung eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse der Plattform vor ihrer Verwendung fachlich zu prüfen, insbesondere vor einer Verwendung gegenüber Mandanten, Gerichten, Behörden oder sonstigen Dritten. (4) Der Kunde darf die Plattform nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht zur Eingabe rechtswidriger Inhalte, zur Beeinträchtigung der Systemintegrität oder zur unbefugten Nutzung fremder Daten. (5) Soweit SDN Sicherheitsfunktionen wie mehrstufige Authentifizierungsverfahren bereitstellt, hat der Kunde diese im Rahmen seiner Organisationsverantwortung angemessen zu nutzen.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
(1) SDN erbringt die Leistungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten eines SaaS-Angebots. (2) SDN ist berechtigt, die Plattform zu warten, weiterzuentwickeln, technisch anzupassen und Funktionen zu ändern, soweit dadurch die vereinbarte Hauptleistungspflicht nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. (3) Geplante Wartungsarbeiten wird SDN, soweit möglich und zumutbar, mit angemessenem Vorlauf ankündigen. (4) Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einer gesonderten Leistungsbeschreibung oder Service Level Vereinbarung vereinbart wurde. (5) Nicht als vom Anbieter zu vertretende Ausfallzeiten gelten insbesondere Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die beruhen auf a) geplanten Wartungsarbeiten, b) Störungen des Internets oder sonstiger Netzinfrastruktur außerhalb des Einflussbereichs von SDN, c) Ausfällen oder Einschränkungen von Drittinfrastrukturen, soweit SDN diese nicht zu vertreten hat, d) höherer Gewalt oder sonstigen von SDN nicht zu vertretenden Umständen.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot, Bestellformular oder Tarif. (2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (3) Wiederkehrende Vergütungen sind jeweils im Voraus fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. (4) SDN ist berechtigt, Preise mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern a) die Anpassung durch gestiegene Kosten für Hosting, Infrastruktur, Personal, Lizenzierung oder regulatorische Anforderungen sachlich gerechtfertigt ist und b) der Kunde hierüber mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform informiert wird. (5) Im Fall einer Preiserhöhung nach Absatz 4 steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Dies gilt nicht für Preisanpassungen, die ausschließlich auf einer Erweiterung des Leistungsumfangs auf Wunsch des Kunden beruhen.
§ 8 Schutzrechte und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Rechte an der Plattform, ihrer Struktur, ihren Funktionen sowie den von SDN bereitgestellten Inhalten und Materialien verbleiben bei SDN oder den jeweiligen Rechteinhabern. (2) Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Plattform im vertraglich vorausgesetzten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. (3) Der Kunde erhält keine weitergehenden Rechte, insbesondere kein Recht zur Dekompilierung, Weiterveräußerung, Vermietung, öffentlichen Zugänglichmachung außerhalb des Vertragszwecks oder zur Nutzung für den Betrieb eines konkurrierenden Angebots, soweit gesetzlich zulässig. (4) Vom Kunden eingestellte Inhalte verbleiben im Eigentum bzw. in der Rechteinhaberschaft des Kunden oder der jeweils Berechtigten.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich behandeln. (2) Als vertraulich gelten insbesondere nicht offenkundige geschäftliche, technische, organisatorische und wirtschaftliche Informationen sowie alle nicht öffentlich bekannten Inhalte aus dem Verantwortungsbereich des Kunden. (3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die a) zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden, b) der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren oder c) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen. (4) Gesetzliche Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.
§ 10 Mängelrechte
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. (2) Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Funktionalität der Plattform nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder die Beeinträchtigung auf Umständen beruht, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von SDN liegen. (3) SDN ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. (4) Kündigungs- oder Rücktrittsrechte des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs setzen, soweit gesetzlich zulässig, voraus, dass SDN eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt wurde und diese fruchtlos verstrichen ist.
§ 11 Haftung
(1) SDN haftet unbeschränkt a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, d) soweit SDN ausdrücklich eine Garantie übernommen hat. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von SDN auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. (3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach auf den Betrag der in den zwölf Monaten vor Eintritt des schädigenden Ereignisses vom Kunden an SDN gezahlten Nettovergütung begrenzt; bei einer Vertragslaufzeit von weniger als zwölf Monaten ist die bis dahin gezahlte Nettovergütung maßgeblich. (4) Im Übrigen ist die Haftung von SDN ausgeschlossen. (5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SDN. (6) Die vorstehenden Regelungen führen nicht zu einer Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot, Bestellformular oder Tarif. (2) Fehlt eine abweichende Vereinbarung, beginnt der Vertrag mit Freischaltung der Plattform und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (4) Ein wichtiger Grund liegt für SDN insbesondere vor, wenn a) der Kunde die Plattform trotz Abmahnung erheblich vertragswidrig nutzt, b) der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung erheblich in Verzug ist, c) die Nutzung der Plattform durch den Kunden zu einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform führt.
§ 13 Änderungen dieser AGB
(1) SDN ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit a) dies aufgrund geänderter Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, regulatorischer Anforderungen oder technischer Rahmenbedingungen erforderlich ist oder b) die Änderung das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht wesentlich zu Lasten des Kunden verschiebt. (2) SDN wird dem Kunden Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilen. (3) Änderungen, die wesentliche Leistungspflichten, Vergütungspflichten oder die Haftungsverteilung betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, sofern sie nicht ausschließlich zugunsten des Kunden erfolgen oder zwingendes Recht umsetzen. (4) Für sonstige Änderungen nach Absatz 1 gilt: Widerspricht der Kunde nicht bis zum angekündigten Inkrafttreten der Änderung und nutzt er die Leistungen nach diesem Zeitpunkt weiter, gelten die Änderungen als angenommen, sofern SDN den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders auf die Bedeutung seines Schweigens, die Frist und sein Kündigungsrecht hingewiesen hat. (5) Im Fall eines Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des angekündigten Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main. (3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.